Bei uns können Sie folgende Maßnahmen durchführen:
- beschleunigten Grundqualifikation (140 Stunden Unterricht) und
anschließender 90-minütiger schriftlicher Prüfung bei der IHK
absolvieren
- BKF-Weiterbildung, mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
ist die regelmäßige Weiterbildung aller fünf Jahre mit 35 Stunden für
Sie verpflichtend
Der Nachweis erfolgt durch einen entsprechenden Eintrag in den Führerschein (Schlüssel 95).